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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Wo Wo Yo AG
1. Geltungsbereich
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. 2. Vertragsgegenstand
(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende
Leistungen: a) die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines
Stellenanbieters oder anderer Werbetreibender im Internet auf unseren
Internetseiten, (3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, weitere Dienste (Profile, Logos, Text – und Logolinks, besondere Darstellungen wie Job der Woche/Unternehmen der Woche, diverse Sponsoring-Produkte, Links, technische Lösungen etc.) gemäss gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen. 3. Vertragsschluss
a) wir schriftlich oder durch E-Mail den Auftrag bestätigen oder (2) Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer
E-Mail gewahrt. (3) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstossen ("unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstösse, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, uns gegenüber geltend machen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. 4. Urheberrechte
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. 5. Pflichten des Auftraggebers
(2) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im
Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig,
soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoss gegen die guten
Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen
unzumutbar ist. Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum
Zweck der Anbahnung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Bezug auf
tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Der Auftraggeber
sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts
einzuhalten. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder
persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des Auftraggebers berechtigt, die
Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten
uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu
entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Massnahme unverzüglich
unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch
nicht begründet. (3) Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in der Schweiz ist verpflichtet, uns gegenüber einen in der Schweiz ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen. 6. Anzeigenschaltung
(2) Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich
Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen; wir werden hierbei die
Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Wir behalten uns das Recht
vor, die Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden. (3) Sollte der Auftraggeber die Veröffentlichung einer Anzeige auf einer ausländischen Webseite des wo_wo_yo-Netzwerkes wünschen und in Auftrag geben, so gelten für diese Veröffentlichung die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lokalen wo_wo_yo Webseite. Der Auftraggeber bestätigt, dass er diese zur Kenntnis genommen hat. 6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte
Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung
erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der
Genehmigung berechtigt ist. (3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschliesslich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Ziffer 6.1 Absatz (2) Satz 2 hiervor gilt dabei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 6.2 Beginn der Veröffentlichung
6.3 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die
Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon zu
verbreiten. Wir sind ausserdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die
Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu
veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt
sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche
dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen. (3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten. 6.4 Änderung des Anzeigentextes
6.5 Mängelrüge
6.6 Aufbewahrung von Vorlagen -Archivierung von Anzeigen
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren. 7. Bewerberdatenbank
(2) Die Nutzung der Bewerberdatenbank ist ausschliesslich zum
persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der
Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart,
verboten. Der Auftraggeber darf Hyperlinks von seiner Internetseite auf
die Bewerberdatenbank nur nach Vereinbarung einrichten. (3) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils, die Kosten des Verfahrens zu tragen. 8. Entgelte, Verzug
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem
Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach
Erhalt. (3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 10 %
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. (4) Zur Verrechnung ist der Auftraggeber ausschliesslich berechtigt,
wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig
festgestellt worden ist. (5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen. 9. Beendigung des Vertrages
(2) Wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder zahlungsunfähig ist, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Leistung bis zur vollständigen Sicherstellung einstweilen einzustellen. Erfolgt keine Sicherstellung innert 2 Wochen, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei erheblicher Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers behalten wir uns vor, Schadenersatz zu verlangen. 10. Geheimhaltung, Datenschutz
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder (2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine
geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt
oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlorengegangen ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten. (3) Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten. 11. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Kunden
ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich
ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht immer
verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen
unsere Daten ohne unser Verschulden nicht verfügbar sind, (3) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Ziffer
11 Absatz (2) hiervor bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf
Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des
Ausfalls. (4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. 12. Links
13. Haftung
(2) Soweit Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in
besonderem Masse vertrauen darf, in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt. (3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und
leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den
üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und
vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. (4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden
zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von
Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses
Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl
von Bewerbungen getätigt wurden. Im Übrigen ist jede Haftung gegenüber dem
Kunden vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle
vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. (5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 14. Sonstiges
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Schweiz, so ist Zürich ausschliesslicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten. (3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung
dieser Regelung. (4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das
Schweizer Recht unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze. (5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Zürich, 1. März 2008 |

